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   OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99   

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https://dejure.org/2001,13305
OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99 (https://dejure.org/2001,13305)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2001 - 1 L 50/99 (https://dejure.org/2001,13305)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 1 L 50/99 (https://dejure.org/2001,13305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Durchführung des Baubescheidsverfahrens

  • Judicialis

    VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 106; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauNVO § 23; ; LBO SH § 72; ; LBO SH § 78

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindet Vergleich den Einzelrechtsnachfolger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92

    Bebauung; Baureihe; Planersatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99
    Zur Begründung nimmt das Verwaltungsgericht auf ein Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 (1 L 172/92), in dem es um die Bebauung des Flurstücks 70/13 ging, Bezug.

    Diese auch vom Verwaltungsgericht und vom Senat im Urteil vom 23. Februar 1994 - 1 L 172/92 - hinsichtlich des Grundstücks .

    Diese auch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 28.06.1990 - 1 OVG A 167/87 - betr. Flurstück 70/7) und früher vom Senat (Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92 - betr. Flurstück 70/13) vertretene Auffassung teilt der Senat in der jetzigen Besetzung nicht.

    Der Senat entscheidet gemäß § 101 VwGO ohne mündliche Verhandlung; die Beteiligten haben anlässlich der Erörterung im Rahmen der Ortsbesichtigung, bei der die vorgesehene Abweichung des Senats von seiner Entscheidung vom 23. Februar 1994 (a.a.O.) erörtert worden ist, ihr Einverständnis zu dieser Verfahrensweise erteilt.

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99
    Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt in diesem Zusammenhang nicht auf das Vorhandensein einer zweiten Baureihe, sondern allein auf die räumliche Lage des Vorhabens innerhalb der vorhandenen Bebauung, also auf den Standort des Vorhabens im Sinne von § 23 BauNVO ab (BVerwG, Beschlüsse vom 28.09.1988 - 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 128; 06.11.1997 - 4 B 172/97, BRS 59 Nr. 79) ab.

    Fügt sich etwa ein Vorhaben seiner Art nach ein, so kommt es im Rahmen der Prüfung, ob es sich auch seinem Maße nach einfügt, nicht mehr erneut auf seine Art an, also darauf, welches Maß von anderen baulichen Anlagen gleicher Art in der näheren Umgebung bereits verwirklicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 a.a.O. unter Hinweis auf Urt. v. 15.12.1994 - BVerwG 4 C 19.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173).

    Nur Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind insoweit unbeachtlich (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99
    Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt in diesem Zusammenhang nicht auf das Vorhandensein einer zweiten Baureihe, sondern allein auf die räumliche Lage des Vorhabens innerhalb der vorhandenen Bebauung, also auf den Standort des Vorhabens im Sinne von § 23 BauNVO ab (BVerwG, Beschlüsse vom 28.09.1988 - 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 128; 06.11.1997 - 4 B 172/97, BRS 59 Nr. 79) ab.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2001 - 1 L 45/01

    Baurecht, Hinterlandbebauung, zweite Reihe, Stichstraße, Kreuzung, Einmündung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99
    Für die Feststellung des in der näheren Umgebung vorhandenen Rahmens kommt es deshalb allein darauf an, ob in vergleichbarer Entfernung von der Straße, durch die das Baugrundstück erschlossen werden soll, bereits Gebäude, die als Vorbilder in Betracht kommen, vorhanden sind (Senat, Urt. v. 27.09.2001 - 1 L 45/01).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99
    Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart dieser näheren Umgebung ein, denn es hält sich in dem in der näheren Umgebung vorhandenen Rahmen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, E 55, 369, 384 ff.).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 L 50/99
    Fügt sich etwa ein Vorhaben seiner Art nach ein, so kommt es im Rahmen der Prüfung, ob es sich auch seinem Maße nach einfügt, nicht mehr erneut auf seine Art an, also darauf, welches Maß von anderen baulichen Anlagen gleicher Art in der näheren Umgebung bereits verwirklicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 a.a.O. unter Hinweis auf Urt. v. 15.12.1994 - BVerwG 4 C 19.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 1 LB 7/13

    Erschließung eines Grundstücks; Bestimmung der Umgebung für das Maß der baulichen

    Zwar läge das Vorhaben - aus Richtung der ... gesehen - in "zweiter Reihe" und wäre eine Hinterlandbebauung (vgl. Urt. des Senats v. 06.12.2001, 1 L 50/99, NordÖR 2002, 199).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.01.2012 - 1 LA 63/11

    Begriff der einzeiligen Bebauung in einer Außenbereichssatzung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben sich nach der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, auf die Straße, durch die das Baugrundstück erschlossen wird, abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 27.09.2001 - 1 L 45/01 - juris Rn. 22 - BRS 64 Nr. 87; Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 50/99 - juris Rn. 12 - BRS 64 Nr. 88).
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